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Willkommen

Sehr geehrte Besucherinnen, sehr geehrte Besucher,

wir freuen uns sehr, Sie auf unserer Onlinepräsenz begrüßen zu dürfen.

Getreu unserem Motto „Wir für Sie“ lassen Sie uns gemeinsam jeden Arbeitstag sicher gestalten – damit Sie auch morgen noch mit Energie und Freude zur Arbeit gehen und, wenn es so weit ist, den Feierabend mit Ihren Lieben genießen können.

Willkommen beim Team von ABZesa, das Arbeitssicherheits- und Betriebsmedizinische Zentrum Eisenach


ABZesa
Inhaber: Jann-Borris Fleischmann
Georgenstr. 18-22
99817 Eisenach

Unsere Öffnungszeiten

MO DI MI DO FR
07:00 -12:00 07:00 -12:00 07:00 -12:00 07:00 -12:00 07:00 -12:00
n. V. 14:00 -17:00 14:00 -17:00 n. V. n. V.

Telefon: 03691 / 88 22 388
E-Mail: kontakt@abzesa.de
Alternativ: Zum Kontaktformular

Über uns

Als multidisziplinäres Team ist es unser Anspruch, Arbeitgebende und Arbeitnehmende in allen Fragen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kompetent zu begleiten.

Sie sind nicht allein – wir freuen uns, Sie bei der Umsetzung von Vorschriften zu unterstützen, die durch den stetigen technologischen Wandel zunehmend komplexer werden.

Unser Ziel ist es, die Gesundheit von Beschäftigten zu erhalten und zu fördern sowie schädliche Einflüsse aus dem Arbeitsleben zu vermeiden. So leisten wir einen wirkungsvollen Beitrag zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge.

Ein vertrauensvoller Umgang sowie absolute Vertraulichkeit – sowohl im Hinblick auf Ihre betrieblichen Belange als auch auf Ihre Gesundheitsdaten – sind für uns selbstverständlich.

Sollten Sie nach dem Besuch unserer Onlinepräsenz noch Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, sprechen Sie uns gerne persönlich an.

Freiwillige Antikorruptionsverpflichtung

Der bundesweit thematisierte wirtschaftliche Druck wird zunehmend als Verschiebung des Gleichgewichtes zwischen ärztlicher und kaufmännischer Führung zu Ungunsten der Medizin empfunden… dem versuchen wir durch nachfolgende Selbstverpflichtung entgegen zu wirken.

Aus Transparenz und Unabhängigkeit… wird Qualität!

Von Anfang an wollen wir frei von Interessenskonflikten, für Sie unsere Patienten, primär nur die bestmögliche Medizin bieten. Dafür haben wir uns verbindliche Regeln auferlegt, welche für Auszubildende, Schwestern und ärztliches Personal gleichermaßen gelten. Kern ist jegliche Beeinflussung von außen zu vermeiden, welche ein professionelles Urteilsvermögen und Handeln unangemessen einschränken könnten.

Dies gilt für jegliche Kontaktpunkte nach extern, sei es der Kontakt zwischen Mitarbeiter – Patienten / Angehörigen oder der Kontakt mit Vertretern / Geschäftspartnern, welche sekundäre Anreize in jedweder Hinsicht schaffen würden.

Dazu wird grundsätzlich keine Bezahlung, Aufwandsentschädigung oder Geschenke von Dritten durch Mitarbeiter angenommen (ausgenommen hiervon sind kleine Anerkennungen / Zuwendungen von Patienten / Angehörigen, die mit der stattgefundenen Behandlung zusammenhängen und einen Wert i.H.v. 10€/Person nicht überschreiten). Auch nutzen wir weder Partner für Werbung, noch ist es zulässig, mit dem Namen der Praxis Werbung zu betreiben.

Bestellung von Produkten und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich über die hierfür verantwortlichen Inhaber von ABZesa nach rein wissenschaftlichen Kriterien. Rechnungen und Materialien, welche auf Bestellungen von unbefugten Mitarbeitern zurückzuführen sind werden als Musterlieferungen angesehen und werden von den Inhabern nicht bezahlt, auch eine Berechnung wg. Wertminderung ist nicht zulässig.

Unser Wissen erwerben wir aus wissenschaftlichen Artikeln und Fachinformationen oder Kongressen. Wir empfangen keine ungeplanten und damit nicht nachvollziehbaren Besucher von externen Unternehmen.

Für die Kosten der Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter kommt ABZesa auf. Ein Querfinanzierung findet nicht statt und wir haben uns verpflichtet, Zuwendungen u.a. aus der Pharmaindustrie nicht anzunehmen. Auch die Höhe der Vergütung für Studien, Gutachten oder andere Vertragsleistungen müssen immer im Einklang mit der erbrachten Leistung stehen und sollen einer üblicherweise für vergleichbare Tätigkeiten/Leistungen gezahlten Vergütung entsprechen.

(ehem. Transparenzerklärung von ABZesa)

Leistungen

Gesundheit. Sicherheit. Kompetenz – das ist ABZesa.

ABZesa bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Arbeits- und Verkehrsmedizin.
Wir unterstützen Unternehmen und Behörden mit individuell zugeschnittenen Untersuchungen und Beratungen – von arbeitsmedizinischen Vorsorgen über Reise- und Impfberatung bis hin zu speziellen Eignungstests gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV)..

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

Sprechen Sie uns an!

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Arbeits-/Betriebsmedizin

  • Verkehrsmedizin inkl. Fahreignungsuntersuchungen
  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für LKW-, Bus- und Taxifahrer
  • Untersuchungen zum Erwerb eines Sportbootführerscheines
  • Reiseberatung
  • Einstellungsuntersuchungen inkl. Jugendarbeitsschutzuntersuchung 1 und 2 für die Berufsausbildung
  • Organisation innerbetrieblicher Gesundheitstage und Workshops inkl. Beratung bei der Planung, Umsetzung und Evaluation

Arbeitssicherheit

  • Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Organisation, Koordination, Teilnahme an quartalsweisen Arbeitsschutzausschusssitzungen(ASA)-Sitzungen
  • Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
  • Beurteilung von Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen
  • Betriebsbegehungen
  • Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
  • Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung im Sinne der Arbeitssicherheit
  • Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
  • Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen

Gefährdungsbeurteilung:

  • Tätigkeiten
  • Arbeitsmittel
  • Gefahr- und Biostoffe
  • sowie psychische Belastung

Brandschutz

  • Einsatz qualifizierter Brandschutzbeauftragter inkl.
  • Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung nach ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“
  • Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung Teil A, B und C
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an den Arbeitsplätzen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrolle und, wenn erforderlich, Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutzhelfer)
  • Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz

Arbeitsmittelprüfungen

  • Leitern und Tritte
  • Regalanlagen nach DIN EN 15635
  • Elektrische Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3 Prüfungen)

Gefahrstoffmanagment

  • Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen
  • Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses
  • Prüfung von Sicherheitsdatenblättern
  • Erstellung von gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsanweisungen und Unterweisungen

Lärmbewertung

  • Orientierende Lärmpegelmessungen
  • Ableitung von Maßnahmen

Umweltschutz

  • Beratungen zum Umweltschutz
  • Prävention
  • Repression
  • Reparation

Schulungen

  • Schulungen zum Sicherheitsbeauftragten
  • u.v.m.

Wissenswertes

Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung / FEV für LKW-, Bus- und Taxifahrer

Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung / FEV für LKW-, Bus- und Taxifahrer:

Die ärztliche Untersuchung gemäß Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist eine orientierende allgemeinmedizinische Untersuchung zur Einschätzung der Fahrtüchtigkeit.
Die ärztliche Augenuntersuchung (Sehtest) gemäß Anlage 6 FeV dient der Beurteilung Ihres Sehvermögens.
Bitte bringen Sie zum Untersuchungstermin mit:
  • Ihre Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen), sofern Sie eine beim Fahren verwenden,
  • Ihren Führerschein,
  • sowie Personalausweis oder Reisepass.
Zusätzlich benötigen wir die ausgefüllten Anamnesebögen zu Ihren Schlafgewohnheiten, die Sie hier herunterladen können:
  • Anamnesebogen-zu-Hinweisen-auf-Schlafstoerungen.pdf
  • Fragebogen-zu-Tagesschlaefrigkeit.pdf
  • Fragebogen-zu-Schlafqualitat.pdf
Psychometrischer Test (Reaktionstest) für den Personenbeförderungsschein
Wenn Sie einen Personenbeförderungsschein (z. B. für Taxi oder die Führerscheinklasse D/DE) neu erwerben oder ab dem
– 50. Lebensjahr (Klasse D/DE) bzw.
– 60. Lebensjahr (Taxi)
verlängern möchten, ist ein psychometrischer Test erforderlich. Wir setzen für die Testung das bewährte Corporal Plus System ein.

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Was Sie vorab wissen sollten:
✅ Der Test ist leicht verständlich, in 14 Sprachen verfügbar und logisch aufgebaut. Er umfasst fünf Untereinheiten (z. B. Reaktions- und Konzentrationstests).
Eine gute Vorbereitung erspart Zeit und Stress. Auch wenn der Test ohne Übung machbar ist, hilft es, konzentriert und ausgeschlafen zu sein.
Bitte erscheinen Sie ausgeruht zum Testtermin – vermeiden Sie eine Teilnahme direkt nach einer Nachtschicht oder während einer Erkrankung.

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Wichtiger Hinweis zur Durchführung:
‼️ Drücken Sie zügig – aber nicht überhastet.
Ein einmal gemachter Fehler kann während des Tests nicht korrigiert werden.
Da auch die benötigte Zeit gemessen wird, kann es sein, dass alle Antworten richtig sind, aber das Ergebnis dennoch nicht ausreicht, wenn der Test zu langsam bearbeitet wurde.
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Wir wünschen Ihnen schon jetzt viel Erfolg – packen wir Ihre Zukunft gemeinsam an!

Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem. G25):


Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem.
G25):

Diese Untersuchung dient der frühzeitigen Erkennung und Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren, die bei Tätigkeiten mit besonderer Verantwortung – wie dem Führen von Fahrzeugen oder der Überwachung von Prozessen – auftreten können.
Das Ergebnis der Eignungsbeurteilung wird ausschließlich Ihnen persönlich mitgeteilt – absolute Vertraulichkeit ist selbstverständlich.
Im Rahmen der ärztlichen Beratung unterstützen wir Sie präventiv und individuell.
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Bitte bringen Sie zum Untersuchungstermin mit:
  • Ihre ggf. beim Fahren verwendete Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen)
  • Ihren Führerschein
  • sowie einen Personalausweis oder Reisepass
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Zusätzlich benötigen wir die ausgefüllten Anamnesebögen zu Ihren Schlafgewohnheiten, die Sie hier herunterladen können:
  • Anamnesebogen-zu-Hinweisen-auf-Schlafstoerungen.pdf
  • Fragebogen-zu-Tagesschlaefrigkeit.pdf
  • Fragebogen-zu-Schlafqualitat.pdf

Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehem. G37):

Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehem. G37):

Im Rahmen dieser arbeitsmedizinischen Vorsorge wird Ihnen eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens angeboten.
Sollte sich im Rahmen der Untersuchung ein augenärztlicher Befund ergeben, der eine Weiterbehandlung erforderlich macht, ist Ihnen diese zu ermöglichen.
Wenn normale Sehhilfen für Ihre Bildschirmtätigkeit nicht ausreichend geeignet sind, haben Sie als Beschäftigte Anspruch auf spezielle Sehhilfen (z. B. eine Bildschirmarbeitsplatzbrille – BAP-Brille), die Ihnen im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt werden müssen.
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Bitte bringen Sie zum Untersuchungstermin mit:
  • Alle von Ihnen genutzten Sehhilfen, insbesondere auch Ihre BAP-Brille, sofern vorhanden.
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Zusätzlich benötigen wir den Anamnesebogen zu Ihrem Arbeitsplatz, der demnächst hier zum Download bereitgestellt wird.
(Hinweis: Der Bogen ist derzeit noch nicht verfügbar.)

Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

Jugendarbeitsschutzuntersuchungen:

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen und stellt sicher, dass ihre körperliche und geistige Entwicklung nicht durch unangemessene Arbeitsbedingungen beeinträchtigt wird.
Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren schreibt das Gesetz zwei Pflichtuntersuchungen vor:
– die Erstuntersuchung (vor Aufnahme einer Ausbildung oder eines Jobs)
– die Nachuntersuchung (nach einem Jahr Ausbildung – spätestens jedoch vor dem 18. Geburtstag)
Mit diesen Untersuchungen soll sichergestellt werden, dass Du die angestrebte Tätigkeit gesundheitlich unbedenklich ausüben kannst.
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Bitte bringe zum Untersuchungstermin mit:
  • Deinen Berechtigungsschein (für die Erst- oder Nachuntersuchung)
  • Den ausgefüllten Anamnesebogen
  • Deinen Impfausweis
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Am Ende der Untersuchung erhältst Du eine ärztliche Bescheinigung – sowohl für Deinen Arbeitgeber als auch für Deine Erziehungsberechtigten.
Die Kosten der Untersuchungen werden vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM):

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll Ihnen helfen, Schritt für Schritt wieder an die Belastungen Ihres Arbeitsplatzes herangeführt zu werden.

Ein BEM ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie
– innerhalb der letzten 12 Monate mehr als sechs Wochen (kumulativ) arbeitsunfähig waren, oder
– an einer schweren Erkrankung leiden, die eine zeitlich abgestufte Wiedereingliederung erfordert.
Das BEM ist freiwillig und kann jederzeit auf Ihren Wunsch hin beendet werden. Ihr Arbeitgeber ist jedoch gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Teilnahme anzubieten.
Auch wenn Sie ein BEM zunächst abgelehnt haben, können Sie es zu einem späteren Zeitpunkt – z. B. bei veränderten gesundheitlichen Umständen – jederzeit aufnehmen.
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Wer unterstützt Sie dabei?
Sie sind nicht allein: Ein interdisziplinäres Team begleitet Sie auf Ihrem Weg zurück ins Arbeitsleben. Es setzt sich in der Regel zusammen aus:
  • Ihrem Arbeitgeber bzw. der Personalabteilung
  • dem Personal- oder Betriebsrat
  • ggf. der Schwerbehindertenvertretung
  • der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt
  • sowie der Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Datenschutz und Vertraulichkeit
Als Betriebsärztin/Betriebsarzt unterliegen wir der ärztlichen Schweigepflicht.
Sie allein entscheiden, welche Informationen weitergegeben werden dürfen.
Die konkrete Diagnose oder der Grund Ihrer Arbeitsunfähigkeit müssen dem Arbeitgeber oder dem Integrationsteam nicht mitgeteilt werden.
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Welche Maßnahmen sind möglich?
Zum Mindeststandard eines BEM gehören u. a.:
  • die Erörterung konkreter Vorschläge zur Anpassung der Arbeitsbedingungen, z. B. der Arbeitszeit,
  • die Dokumentation von Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit.

Je nach Betrieb und individueller Situation können weitere Maßnahmen infrage kommen – vorausgesetzt, alle Beteiligten stimmen zu:

  • Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
  • Verbesserung der technischen Ausstattung
  • Anpassung von Arbeitsaufgaben oder -zeiten
  • Reduzierung oder Modifikation von Belastungen
  • Erstellung einer „Positivliste“ mit geeigneten Tätigkeiten
  • Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Organisation des Arbeitswegs
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Gerne stehen wir Ihnen für ein vertrauensvolles Gespräch zur Verfügung. Wir unterstützen Sie – medizinisch, organisatorisch und menschlich – bei Ihrem Wiedereinstieg ins Berufsleben.

Wir sind für Sie da

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Wir bitten um Terminvereinbarung

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unter der Tel. 03691 / 88 22 388

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und freuen uns, für Sie dazu sein.

Öffnungszeiten des ABZesa

MO DI MI DO FR
07:00 -12:00 07:00 -12:00 07:00 -12:00 07:00 -12:00 07:00 -12:00
n. V. 14:00 -17:00 14:00 -17:00 n. V. n. V.

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