
Bildmarke und Hände


Willkommen beim Team von ABZesa, das Arbeitssicherheits- und Betriebsmedizinische Zentrum Eisenach
ABZesa
Inhaber: Jann-Borris Fleischmann
Georgenstr. 18-22
99817 Eisenach
MO | DI | MI | DO | FR |
07:00 -12:00 | 07:00 -12:00 | 07:00 -12:00 | 07:00 -12:00 | 07:00 -12:00 |
n. V. | 14:00 -17:00 | 14:00 -17:00 | n. V. | n. V. |
Telefon: 03691 / 88 22 388
E-Mail: kontakt@abzesa.de
Alternativ: Zum Kontaktformular
Als multidisziplinäres Team haben wir den Anspruch Arbeitgebenden sowie Arbeitnehmenden allen Fragen zur Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zur Seite zu stehen.
Dabei ist unser Ziel die Gesundheit von Beschäftigten zu erhalten und zu fördern sowie schädliche Einflüsse aus dem Arbeitsleben zu verhindern. Wir sorgen damit für eine wirksame Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz. Ein vertrauensvoller Umgang verbunden mit einer absoluten Verschwiegenheit in allen Bereichen Ihres Betriebes, sowie Ihren Gesundheitsdaten versteht sich dabei für uns von selbst. Wenn Sie nach Nutzung unserer Onlinepräsenz noch weitere Fragen, Anregungen oder Wünsche haben sprechen Sie uns gerne persönlich an.
Der bundesweit thematisierte wirtschaftliche Druck wird zunehmend als Verschiebung des Gleichgewichtes zwischen ärztlicher und kaufmännischer Führung zu Ungunsten der Medizin empfunden… dem versuchen wir durch nachfolgende Selbstverpflichtung entgegen zu wirken.
Aus Transparenz und Unabhängigkeit… wird Qualität!
Von Anfang an wollen wir frei von Interessenskonflikten, für Sie unsere Patienten primär nur die bestmöglichste Medizin bieten. Dafür haben wir uns verbindliche Regeln auferlegt, welche für Auszubildende, Schwestern und ärztliches Personal gleichermaßen gelten. Kern ist jegliche Beeinflussung von außen zu vermeiden, welche ein professionelles Urteilsvermögen und Handeln unangemessen einschränken könnten.
Dies gilt für jegliche Kontaktpunkte nach extern, sei es der Kontakt zwischen Mitarbeiter – Patienten / Angehörigen oder der Kontakt mit Vertretern / Geschäftspartnern, welche sekundäre Anreize in jedweder Hinsicht schaffen würden.
Dazu wird grundsätzlich keine Bezahlung, Aufwandsentschädigung oder Geschenke von Dritten durch Mitarbeiter angenommen (ausgenommen hiervon sind kleine Anerkennungen / Zuwendungen von Patienten / Angehörigen die mit der stattgefundenen Behandlung zusammenhängen und einen Wert i.H.v. 10€/Person nicht überschreiten). Auch nutzen wir weder Partner für Werbung, noch ist es zulässig mit dem Namen der Praxis Werbung zu betreiben.
Bestellung von Produkten und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich über die hierfür verantwortlichen Inhaber von ABZesa nach rein wissenschaftlichen Kriterien. Rechnungen und Materialien, welche auf Bestellungen von unbefugten Mitarbeitern zurückzuführen sind werden als Musterlieferungen angesehen und werden von den Inhabern nicht bezahlt, auch eine Berechnung wg. Wertminderung ist nicht zulässig.
Unser Wissen erwerben wir aus wissenschaftlichen Artikeln und Fachinformationen oder Kongressen. Wir empfangen keine ungeplanten und damit nicht nachvollziehbaren Besucher von externer Unternehmen.
Für die Kosten der Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter kommt ABZesa auf. Ein Querfinanzierung findet nicht statt und wir haben uns verpflichtet Zuwendungen u.a. aus der Pharmaindustrie nicht anzunehmen. Auch die Höhe der Vergütung für Studien, Gutachten oder andere Vertragsleistungen müssen immer im Einklang mit der erbrachten Leistung stehen und sollen einer üblicherweise für vergleichbare Tätigkeiten/Leistungen gezahlten Vergütung entsprechen.
(ehem. Transparenzerklärung von ABZesa)
Gesundheit. Sicherheit. Kompetenz – das ist ABZesa.
ABZesa bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen rund um Arbeits- und Verkehrsmedizin. Wir unterstützen Unternehmen und Behörden mit maßgeschneiderten Untersuchungen und Beratungen – von arbeitsmedizinischen Vorsorgen über Reiseberatung bis hin zu speziellen Tests nach der Fahrerlaubnisverordnung.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:
Sprechen Sie uns an!
Arbeits-/Betriebsmedizin
Arbeitssicherheit
Gefährdungsbeurteilung:
Brandschutz
Arbeitsmittelprüfungen
Gefahrstoffmanagment
Lärmbewertung
Umweltschutz
Schulungen
Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung / FEV für LKW-, Bus- und Taxifahrer
Bringen Sie zu den Untersuchungstermin bitte ggf. die von Ihnen zum Fahren genutze Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen), Ihren Führerschein, sowie Personalausweis oder Reisepass mit. Zusätzlich benötigen wir die hier herunterladbaren Anamnesebögen zu Ihren Schlafgewohnheiten:
Wenn Sie einen Personenbeförderungsschein (Taxi oder Führerscheinklasse D, DE) erwerben möchten, oder ab dem 50. Lebensjahr (Klasse D, DE) & 60. Lebensjahr (Taxi) verlängern möchten, wird ein psychometrischer Test (Reaktionstest) erforderlich. Wir setzen für die Testung das Corporal Plus System ein. Beachten Sie hierbei bitte folgende Hinweise:
Machen Sie sich keine Sorgen, der Reaktionstest ist leicht verständlich (in 14 verschiedenen Sprachen vorhanden), logisch aufgebaut und in 5 Untereinheiten gegliedert. Aber auch wenn er gut ohne Übung zu bestehen ist:
Eine gute Vorbereitung auf den Reaktionstest erspart Zeit und Stress.
Sehr wichtig ist, dass Sie ausgeruht zum Test erscheinen (nicht nach einer Nachtschicht oder nach einer Erkrankung).
Noch ein Hinweis für die Durchführung: !!! Bitte zügig drücken jedoch nicht zu schnell !!!
Denn Sie können einen Fehler während des Tests nicht korrigieren. Nachdem zusätzlich die benötigte Zeit gemessen wird, die Sie für einen Test brauchen, kann es sein, dass vielleicht alle Antworten richtig sind aber trotzdem eine “schlechtes” Ergebnis herauskommt, da man einfach zu lange für die Beantwortung gebraucht hat.
Wir wünschen Ihnen aber jetzt schon viel Erfolg… packen wir Ihre Zukunft gemeinsam an.
Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem. G25):
Das Ergebnis der Eignung wird immer nur Ihnen als zu untersuchende Person mitgeteilt.
Bringen Sie zu den Untersuchungstermin bitte ggf. die von Ihnen zum Fahren genutze Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen), Ihren Führerschein, sowie Personalausweis oder Reisepass mit.
Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehem. G37):
Bringen Sie zu den Untersuchungstermin bitte alle von Ihnen genutzen Sehhilfen inkl. BAP-Brille mit.
Jugendarbeitsschutzuntersuchungen
Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Sinnvoll ist es für Sie nach 6 Wochen kumulativer Arbeitsunfähigkeit in den letzten 12 Monaten oder bei schweren Erkrankungen die eine zeitlich abgestufte Wiedereingliederung erfordern.
Wir bitten um Terminvereinbarung
unter der Tel. 03691 / 88 22 388
und freuen uns, für Sie dazu sein.
MO | DI | MI | DO | FR |
07:00 -12:00 | 07:00 -12:00 | 07:00 -12:00 | 07:00 -12:00 | 07:00 -12:00 |
n. V. | 14:00 -17:00 | 14:00 -17:00 | n. V. | n. V. |
Telefon: 03691 / 88 22 388
E-Mail: kontakt@abzesa.de
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