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Willkommen

Sehr geehrte Besucherinnen, sehr geehrte Besucher,

wir freuen uns sehr Sie auf unserer Onlinepräsenz zu begrüßen.
Getreu unserem Motte „wir für Sie“, lassen Sie uns Hand in Hand jeden Arbeitstag sicher gestalten, damit sie auch morgen noch voller Energie und Freude zur Arbeit gehen können und wenn es soweit ist, den Feierabend mit Ihren Lieben genießen.

Willkommen beim Team von ABZesa, das Arbeitssicherheits- und Betriebsmedizinische Zentrum Eisenach


ABZesa
Inhaber: Jann-Borris Fleischmann
Georgenstr. 18-22
99817 Eisenach

Unsere Öffnungszeiten

MO DI MI DO FR
07:00 -12:00 07:00 -12:00 07:00 -12:00 07:00 -12:00 07:00 -12:00
n. V. 14:00 -17:00 14:00 -17:00 n. V. n. V.

Telefon: 03691 / 88 22 388
E-Mail: kontakt@abzesa.de
Alternativ: Zum Kontaktformular

Über uns

Als multidisziplinäres Team haben wir den Anspruch Arbeitgebenden sowie Arbeitnehmenden allen Fragen zur Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zur Seite zu stehen.

Sie sind nicht allein und wir freuen uns Sie bei der Umsetzung, der durch ständig verändernden technologischen Entwicklungen immer komplexer werdenden Vorschriften, zu unterstützen.

Dabei ist unser Ziel die Gesundheit von Beschäftigten zu erhalten und zu fördern sowie schädliche Einflüsse aus dem Arbeitsleben zu verhindern. Wir sorgen damit für eine wirksame Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz. Ein vertrauensvoller Umgang verbunden mit einer absoluten Verschwiegenheit in allen Bereichen Ihres Betriebes, sowie Ihren Gesundheitsdaten versteht sich dabei für uns von selbst. Wenn Sie nach Nutzung unserer Onlinepräsenz noch weitere Fragen, Anregungen oder Wünsche haben sprechen Sie uns gerne persönlich an.

Freiwillige Antikorruptionsverpflichtung

Der bundesweit thematisierte wirtschaftliche Druck wird zunehmend als Verschiebung des Gleichgewichtes zwischen ärztlicher und kaufmännischer Führung zu Ungunsten der Medizin empfunden… dem versuchen wir durch nachfolgende Selbstverpflichtung entgegen zu wirken.

Aus Transparenz und Unabhängigkeit… wird Qualität!

Von Anfang an wollen wir frei von Interessenskonflikten, für Sie unsere Patienten primär nur die bestmöglichste Medizin bieten. Dafür haben wir uns verbindliche Regeln auferlegt, welche für Auszubildende, Schwestern und ärztliches Personal gleichermaßen gelten. Kern ist jegliche Beeinflussung von außen zu vermeiden, welche ein professionelles Urteilsvermögen und Handeln unangemessen einschränken könnten.

Dies gilt für jegliche Kontaktpunkte nach extern, sei es der Kontakt zwischen Mitarbeiter – Patienten / Angehörigen oder der Kontakt mit Vertretern / Geschäftspartnern, welche sekundäre Anreize in jedweder Hinsicht schaffen würden.

Dazu wird grundsätzlich keine Bezahlung, Aufwandsentschädigung oder Geschenke von Dritten durch Mitarbeiter angenommen (ausgenommen hiervon sind kleine Anerkennungen / Zuwendungen von Patienten / Angehörigen die mit der stattgefundenen Behandlung zusammenhängen und einen Wert i.H.v. 10€/Person nicht überschreiten). Auch nutzen wir weder Partner für Werbung, noch ist es zulässig mit dem Namen der Praxis Werbung zu betreiben.

Bestellung von Produkten und Dienstleistungen erfolgen ausschließlich über die hierfür verantwortlichen Inhaber von ABZesa nach rein wissenschaftlichen Kriterien. Rechnungen und Materialien, welche auf Bestellungen von unbefugten Mitarbeitern zurückzuführen sind werden als Musterlieferungen angesehen und werden von den Inhabern nicht bezahlt, auch eine Berechnung wg. Wertminderung ist nicht zulässig.

Unser Wissen erwerben wir aus wissenschaftlichen Artikeln und Fachinformationen oder Kongressen. Wir empfangen keine ungeplanten und damit nicht nachvollziehbaren Besucher von externer Unternehmen.

Für die Kosten der Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter kommt ABZesa auf. Ein Querfinanzierung findet nicht statt und wir haben uns verpflichtet Zuwendungen u.a. aus der Pharmaindustrie nicht anzunehmen. Auch die Höhe der Vergütung für Studien, Gutachten oder andere Vertragsleistungen müssen immer im Einklang mit der erbrachten Leistung stehen und sollen einer üblicherweise für vergleichbare Tätigkeiten/Leistungen gezahlten Vergütung entsprechen.

(ehem. Transparenzerklärung von ABZesa)

Leistungen

Gesundheit. Sicherheit. Kompetenz – das ist ABZesa.

ABZesa bietet Ihnen umfassende Dienstleistungen rund um Arbeits- und Verkehrsmedizin. Wir unterstützen Unternehmen und Behörden mit maßgeschneiderten Untersuchungen und Beratungen – von arbeitsmedizinischen Vorsorgen über Reiseberatung bis hin zu speziellen Tests nach der Fahrerlaubnisverordnung.

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

Sprechen Sie uns an!

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Arbeits-/Betriebsmedizin

  • Verkehrsmedizin inkl. Fahreignungsuntersuchungen
  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für LKW-, Bus- und Taxifahrer
  • Untersuchungen zum Erwerb eines Sportbootführerscheines
  • Reiseberatung
  • Einstellungsuntersuchungen inkl. Jugendarbeitsschutzuntersuchung 1 und 2 für die Berufsausbildung
  • Organisation innerbetrieblicher Gesundheitstage und Workshops inkl. Beratung bei der Planung, Umsetzung und Evaluation

Arbeitssicherheit

  • Aufbau einer betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
  • Organisation, Koordination, Teilnahme an quartalsweisen Arbeitsschutzausschusssitzungen(ASA)-Sitzungen
  • Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
  • Beurteilung von Arbeitsbedingungen hinsichtlich Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen
  • Betriebsbegehungen
  • Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsunterweisungen
  • Beratung bei Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung im Sinne der Arbeitssicherheit
  • Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
  • Beratung zu neuen gesetzlichen Anforderungen

Gefährdungsbeurteilung:

  • Tätigkeiten
  • Arbeitsmittel
  • Gefahr- und Biostoffe
  • sowie psychische Belastung

Brandschutz

  • Einsatz qualifizierter Brandschutzbeauftragter inkl.
  • Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung nach ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“
  • Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung Teil A, B und C
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an den Arbeitsplätzen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Kontrolle und, wenn erforderlich, Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutzhelfer)
  • Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz

Arbeitsmittelprüfungen

  • Leitern und Tritte
  • Regalanlagen nach DIN EN 15635
  • Elektrische Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3 Prüfungen)

Gefahrstoffmanagment

  • Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen
  • Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses
  • Prüfung von Sicherheitsdatenblättern
  • Erstellung von gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsanweisungen und Unterweisungen

Lärmbewertung

  • Orientierende Lärmpegelmessungen
  • Ableitung von Maßnahmen

Umweltschutz

  • Beratungen zum Umweltschutz
  • Prävention
  • Repression
  • Reparation

Schulungen

  • Schulungen zum Sicherheitsbeauftragten
  • u.v.m.

Wissenswertes

Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung / FEV für LKW-, Bus- und Taxifahrer

Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung / FEV für LKW-, Bus- und Taxifahrer:

Die ärztliche Untersuchung (Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung / FeV) ist im wesentlichen eine orientierende allgemeinmedizinische Untersuchung um die Fahrtüchtigkeit einzuschätzen.
Die ärztliche Augenuntersuchung (Sehtest / Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung / FeV) ist die Untersuchung des Sehvermögens.

Bringen Sie zu den Untersuchungstermin bitte ggf. die von Ihnen zum Fahren genutze Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen), Ihren Führerschein, sowie Personalausweis oder Reisepass mit. Zusätzlich benötigen wir die hier herunterladbaren Anamnesebögen zu Ihren Schlafgewohnheiten:

  • Anamnesebogen-zu-Hinweisen-auf-Schlafstoerungen.pdf
  • Fragebogen-zu-Tagesschlaefrigkeit.pdf
  • Fragebogen-zu-Schlafqualitat.pdf

Wenn Sie einen Personenbeförderungsschein (Taxi oder Führerscheinklasse D, DE) erwerben möchten, oder ab dem 50. Lebensjahr (Klasse D, DE) & 60. Lebensjahr (Taxi) verlängern möchten, wird ein psychometrischer Test (Reaktionstest) erforderlich. Wir setzen für die Testung das Corporal Plus System ein. Beachten Sie hierbei bitte folgende Hinweise:

Machen Sie sich keine Sorgen, der Reaktionstest ist leicht verständlich (in 14 verschiedenen Sprachen vorhanden), logisch aufgebaut und in 5 Untereinheiten gegliedert. Aber auch wenn er gut ohne Übung zu bestehen ist:

Eine gute Vorbereitung auf den Reaktionstest erspart Zeit und Stress.
Sehr wichtig ist, dass Sie ausgeruht zum Test erscheinen (nicht nach einer Nachtschicht oder nach einer Erkrankung).
Noch ein Hinweis für die Durchführung: !!! Bitte zügig drücken jedoch nicht zu schnell !!!
Denn Sie können einen Fehler während des Tests nicht korrigieren. Nachdem zusätzlich die benötigte Zeit gemessen wird, die Sie für einen Test brauchen, kann es sein, dass vielleicht alle Antworten richtig sind aber trotzdem eine “schlechtes” Ergebnis herauskommt, da man einfach zu lange für die Beantwortung gebraucht hat.

Wir wünschen Ihnen aber jetzt schon viel Erfolg… packen wir Ihre Zukunft gemeinsam an.

Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem. G25):


Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehem.
G25):

Diese arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung hat zum Ziel Unfall- und Gesundheitsgefahren bei Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten zu verhindern und frühzeitig zu erkennen.

Das Ergebnis der Eignung wird immer nur Ihnen als zu untersuchende Person mitgeteilt.

So können wir Sie im Rahmen der Beratung präventiv unterstützen.

Bringen Sie zu den Untersuchungstermin bitte ggf. die von Ihnen zum Fahren genutze Sehhilfe (Brille, Kontaktlinsen), Ihren Führerschein, sowie Personalausweis oder Reisepass mit.

Zusätzlich benötigen wir die hier herunterladbaren Anamnesebögen zu Ihren Schlafgewohnheiten:
  • Anamnesebogen-zu-Hinweisen-auf-Schlafstoerungen.pdf
  • Fragebogen-zu-Tagesschlaefrigkeit.pdf
  • Fragebogen-zu-Schlafqualitat.pdf

Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehem. G37):

Tätigkeiten an Bildschirmgeräten (ehem. G37):

Diese arbeitsmedizinische Vorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich aufgrund der Untersuchung eine augenärztliche Weiterbehandlung als erforderlich, so ist diese Ihnen zu ermöglichen. Ihnen als Beschäftigte sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn normale Sehhilfen nicht geeignet sind.

Bringen Sie zu den Untersuchungstermin bitte alle von Ihnen genutzen Sehhilfen inkl. BAP-Brille mit.

Zusätzlich benötigen wir den hier herunterladbaren Anamnesebogen (noch nicht verfügbar) zu Ihrem Arbeitsplatz.

Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

Jugendarbeitsschutzuntersuchungen:

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Kinder und Jugendliche, damit die Entwicklung von Heranwachsenden nicht durch unangemessene Arbeitsaufgaben beeinträchtigt wird. Deshalb gibt das Jugendarbeitsschutzgesetz für Heranwachsende zwischen 15 und 17 Jahren vor Eintritt ins Berufsleben und vor dem 18. Geburtstag die Jugendarbeitsschutzuntersuchung 1 (Erstuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit) und die Jugendarbeitsschutzuntersuchung 2 (Nachuntersuchung nach einem Jahr in Ausbildung, auf alle Fälle aber vor dem 18.Lebensjahr) vor.
Mit der Untersuchung soll sichergestellt werden, dass Du die angestrebte Tätigkeit ausführen kannst, ohne gesundheitliche Schäden davon zu tragen.
Bringe bitte den Berechtigungsschein für die Erst- bzw. Nachuntersuchung, den Erhebungsbogen zur Anamnese und den Impfausweismit.
Am Ende der Untersuchung erhälst Du eine ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber und für deine Erziehungsberechtigten.
Die Kosten der Untersuchungen werden von den Krankenkassen übernommen.

Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM):

Durch das betriebliche Eingliederungsmanagment sollen Sie Schritt für Schritt wieder an die Belastungen des Arbeitsplatzes herangeführt werden.

Sinnvoll ist es für Sie nach 6 Wochen kumulativer Arbeitsunfähigkeit in den letzten 12 Monaten oder bei schweren Erkrankungen die eine zeitlich abgestufte Wiedereingliederung erfordern.

Dabei ist das BEM immer freiwillig und kann jederzeit auf Ihren Wunsch hin beendet werden. Ihr Arbeitgeber muss es Ihnen aber anbieten.
Auch nach Ablehnung eines BEM können Sie während einer Erkrankung ein BEM starten z.B. weil sich die Krankheitsumstände geändert haben.
Dabei lassen wir Sie nicht alleine und Sie werden durch das aus Arbeitgeber/Personlabteilung, Personal- oder Betriebsrat, Schwerbehindertenvertreter und uns als Betriebsarzt, sowie Fachkraft für Arbeitssicherheit bestehende Team unterstützt.
Sie können Ihre Beschwerden auch beruhigt mit uns besprechen, denn auch als Betriebsarzt unterleigen wir der Schweigepflicht und dürfen nur offenlegen, was Sie zuvor wünschen. Die Erkrankung die Ihrer Arbeitsunfähigkeit zugrunde liegt müssen Sie dem Arbeitgeber oder dem Integrationsteam nicht offenbaren.
Zum Mindeststandart gehören z.B. die Erörterung der Sachvorschläge wie Anpassung der Arbeitszeiten oder die einfache Dokumentation von Vorschlägen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit.
Je nach Betrieb und Organisationsstruktur kommen neben der stufenweisen Wiedereingliederung weitere Möglichkeiten in Betracht.
Im Rahmen der beruflichen Eingliederung können folgende Maßnahmen hilfreich sein, wenn alle Teilnehmer zustimmen:
die Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz, Verbesserung der technischen Ausstattung, Anpassung der Arbeitsaufgaben, Reduzierung oder Modifikation von Arbeitsbelastungen, erstellen einer Positivliste hinsichtlich Arbeitsbelastungen, Qualifizierungsmaßnahmen und Unterstützung bezüglich des Arbeitsweges etc.

Wir sind für Sie da

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Wir bitten um Terminvereinbarung

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unter der Tel. 03691 / 88 22 388

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und freuen uns, für Sie dazu sein.

Öffnungszeiten des ABZesa

MO DI MI DO FR
07:00 -12:00 07:00 -12:00 07:00 -12:00 07:00 -12:00 07:00 -12:00
n. V. 14:00 -17:00 14:00 -17:00 n. V. n. V.

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